Wer ein fair gehandeltes Produkt kauft, geht davon aus, dass die Zutaten, die es fair gehandelt gibt, auch darin enthalten sind. Oder anders gesagt: Bei einer Tafel Schokolade aus Fairem Handel erwartet der Kunde, dass genau in dieser Tafel Schokolade die darin enthaltenen Kakaobohnen und der Zucker auch fair gehandelt wurden.
Diese „physische Rückverfolgbarkeit“ ist aber bei bestimmten Produkten aus verschiedenen Gründen nicht immer gegeben. Daher kann es vorkommen, dass eine Schokolade mit Fairtrade-Siegel beispielsweise Kakao enthält, der nicht von Fairtrade-zertifizierten Genossenschaften stammt. Es muss aber gewährleistet sein, dass hierzulande nicht mehr Produkte mit dem Fairtrade-Siegel verkauft werden, als im Ursprung Rohware eingekauft wurde.
Ein Zusammenschluss von nicht geschlossener Mitgliederzahl mit dem Zweck, den Erwerb ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Im Fairen Handel sind viele Produzenten in Genossenschaften oder Kooperativen organisiert.
In Deutschland wird das Fairtrade-Siegel von TransFair e.V. vergeben. Der gemeinnützige Verein ist als nationale Siegelinitiative Mitglied von FLO e.V. Die Vergabe des Fairtrade-Siegels erfolgt auf der Grundlage von Lizenzverträgen. Das heißt, um Produkte mit dem Fairtrade-Siegel kennzeichnen und verkaufen zu dürfen, ist bei TransFair eine Lizenz zu erwerben. Bei jedem Verkauf eines besiegelten Produktes muss eine Lizenzgebühr an TransFair Deutschland bezahlt werden.
TransFair e.V. setzt sich dafür ein, weitere Partner und Unterstützer für den Fairen Handel durch Marketing-, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zu gewinnen.
Der Sitz von TransFair e.V. ist Köln.
Seit Mai 2011 führt TransFair e.V. das Organisations-Logo „FAIRTRADE“-Deutschland.
Generell können nur die Produkte ein Fairtrade-Siegel tragen, für die es Fairtrade-Standards gibt. Die Fairtrade-Standards werden von Fairtrade International in Bonn entwickelt.
In Deutschland wird das Fairtrade-Siegel von TransFair e.V. vergeben. Der gemeinnützige Verein ist als nationale Siegelinitiative Mitglied von FLO e.V. Die Vergabe des Fairtrade-Siegels erfolgt auf der Grundlage von Lizenzverträgen. Das heißt, um Produkte mit dem Fairtrade-Siegel kennzeichnen und verkaufen zu dürfen, ist bei TransFair eine Lizenz zu erwerben. Bei jedem Verkauf eines besiegelten Produktes muss eine Lizenzgebühr an TransFair Deutschland bezahlt werden.
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In den Standards von Fairtrade International ist festgehalten, dass es das langfristige Ziel für alle Fairtrade-Produkte ist, die physische Rückverfolgbakeit zu gewährleisten. „Physische Rückverfolgbarkeit“ bedeutet nach den Standards von Fairtrade International, dass Fairtrade-Produkte in jeder Phase der Produktion gekennzeichnet und bei der Lagerung und Verarbeitung von nicht Fairtrade-Produkten getrennt werden müssen.
Mehr dazu lesen bei Fairtrade Deutschland
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Die physische Rückverfolgbarkeit ist laut Fairtrade International nicht bei allen Produkten möglich. Deshalb wurde hier eine Ausnahme festgelegt. Diese Ausnahme gilt für die Produkte Kakao, Rohrzucker, Fruchtsäfte und Tee. Die physische Rückverfolgbarkeit für diese Produkte ist nicht zwingend erforderlich, wenn:
Wo eine physische Rückverfolgbarkeit nicht gegeben ist, kann der Mengenausgleich angewendet werden.
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Der von Fairtrade International festgelegte Mengenausgleich kann angewandt werden bei den Produkten Kakao, Rohrzucker, Fruchtsäfte und Tee. Voraussetzung für den Mengenausgleich ist, dass sich die angestrebte physische Rückverfolgbarkeit für diese Produkte nicht umsetzen lässt; anders gesagt, dass die Rohware in der Verarbeitung nicht getrennt werden kann. Der Mengenausgleich soll sicherstellen:
Die eingekaufte und verkaufte Menge an Fairtrade-Produkten in der gesamten Lieferkette muss sich entsprechen.
Denn:
Es kann bei Fairtrade-gesiegelten Produkten wie Schokolade, die Kakao und Rohrzucker enthalten sowie bei Fairtrade-gesiegelten Tees oder Fruchtsäften vorkommen, dass die darin enthaltenen Rohwaren durch eine mögliche Vermischung in der Verarbeitung nicht ausschließlich aus Fairtrade-zertifizierten Quellen kommen.
Der Mengenausgleich soll aber gewährleisten, dass hierzulande nicht mehr Produkte mit dem Fairtrade-Siegel verkauft werden, als Rohwaren im Ursprung eingekauft wurden.
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Zur Verbraucherinformation muss der Mengenausgleich auf der Verpackung durch bestimmte Textbausteine kommuniziert werden.
Beispiel für einen Textbaustein auf der Verpackung einer Fairtrade-gesiegelten Schokolade:
„Rohrohrzucker und Kakaopulver: nach Fairtrade-Standards gehandelt. Rohrzucker, Kakaopulver mit Mengenausgleich. Gesamtanteil: 100%.
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Die physische Rückverfolgbarkeit aller GEPA-Produkte bis zu den Produzentenorganisationen ist gewährleistet. Damit wird die GEPA ihrem Ziel gerecht, die Lieferkette so transparent wie möglich zu machen.
Die GEPA wendet in der Verarbeitung, die sie selbst in Deutschland und Europa steuert, keinen Mengenausgleich an. Die Verarbeiter der GEPA können - ähnlich wie bei der Produktion von Bio-Produkten - die faire Rohware getrennt von anderer verarbeiten. Eine Vermischung findet also nicht statt. Auch die GEPA-Handelspartner im Süden können in der Regel bei der Verarbeitung fair gehandelte von nicht fair gehandelter Rohware trennen, so dass sie sich nicht vermischen. Somit stellt die GEPA sicher, dass das "was draufsteht auch drin ist". Anders gesagt: Was die GEPA von den Produzentenorganisationen fair eingekauft hat, ist auch im Päckchen drin.
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Die GEPA steuert die Verarbeitung selbst und kennt daher auch die einzelnen Verarbeitungsschritte. Der Verarbeiter der GEPA kann die getrennte Verarbeitung der fair gehandelten Kakaobohnen der GEPA von anderen Kakaobohnen gewährleisten. Der Verarbeiter stellt aus den Kakaobohnen, die die GEPA selbst bei ihren Partnern im Süden gekauft hat, die Halbfabrikate Kakaomasse, Kakaobutter und Kakaopulver her. Nur diese werden dann für die GEPA-Schokoladenproduktion verwendet. Von zwei Handelspartnern kauft die GEPA darüber hinaus auch direkt die Kakaobutter.
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Durch diese Art der Verarbeitung entstehen zwar höhere Kosten, aber gleichzeitig auch Produkte, in denen garantiert die fair gehandelten Rohwaren verarbeitet sind, die von der GEPA aus fairen Quellen eingekauft wurden. Eine sorgfältige und rückverfolgbare Verarbeitung gibt es nicht umsonst – ein Faktor, den man beim Kauf von GEPA-Produkten mit bedenken sollte. Mehr dazu:
Faire und transparente Lieferkette
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Die GEPA wendet in der Verarbeitung, die sie selbst in Deutschland und in Europa steuert, keinen Mengenausgleich an: Die von der GEPA fair eingekauften Rohwaren werden getrennt verarbeitet und sind daher entlang der gesamten Produktions- und Lieferkette bis ins Päckchen zurückzuverfolgen. Das gilt jetzt auch für den GEPA-Orangensaft: Darin enthalten sind nur die fairen Orangen der GEPA-Partnergenossenschaft COOPEALNOR in Brasilien. Die Orangen werden bei der Verarbeitung getrennt und nicht mit anderen Orangen vermischt. Was die GEPA von ihrer Partnerorganisation fair eingekauft hat, ist auch im Päckchen drin.
In Ausnahmefällen können bei GEPA-Produkten Zutaten mit Mengenausgleich eingesetzt werden, wenn es beispielsweise eine kurzfristige Nichtverfügbarkeit einer Zutat gibt.
Ein Zusammenschluss von nicht geschlossener Mitgliederzahl mit dem Zweck, den Erwerb ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Im Fairen Handel sind viele Produzenten in Genossenschaften oder Kooperativen organisiert.
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Auf den Verpackungen der GEPA-Produkte gibt es klare und transparente Angaben zum Produkt. Der Kunde/ die Kundin erfährt, wie hoch der Fair Handelsanteil ist und aus welchen Ländern und von welchen Partnern die Rohwaren stammen.
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TransFair e.V. setzt sich dafür ein, weitere Partner und Unterstützer für den Fairen Handel durch Marketing-, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zu gewinnen.
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